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In den Verfahren über einen Antrag der Mutter eines nichtehelichen Kindes nach §§ 1707, 1706 Nr. 1, 2 BGB, die die Personen- und Vermögenssorge für das Kind zum Gegenstand haben (vgl. § 1706 BGB), ist die Mutter als sorgeberechtigter Elternteil nach § 50a Abs. 1 S. 2, nicht nach Abs. 2, anzuhören.
so auch LG Berlin, FamRZ 1989, 208 , 209 DAVorm 1989, 793 [...]