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OLG Hamm (4 UF 14/89) | Datum: 10.03.1989
»Mit der Einfügung der Bagatellklausel des § 3 c VAHRG sollte eine Verwaltungsvereinfachung erreicht werden. Der insbesondere beim Quasisplitting regelmäßig entstehende Verwaltungsaufwand des Versorgungsträgers sollte [...]