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BayObLG (AR 3 Z 111/88) | Datum: 12.01.1989
Nach Ansicht des Senats ist in Verfahren der freiw. Gerichtsbarkeit (hier: Anordnung einer Pflegschaft gemäß § 1910 BGB ) das BayObLG als »gemeinschaftliches oberes Gericht« zur Bestimmung des örtlich zuständigen [...]