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OLG Frankfurt/Main (3 WF 208/88) | Datum: 14.09.1988
»Nachdem die Ehesache rechtskräftig (durch Ehescheidung) beendet worden ist, steht dem Kl. als Rechtsbehelf, mit dem er das Außerkrafttreten des Unterhaltsvergleichs herbeiführen kann (vgl. § 620 f Abs. 1 Satz 1, 1. [...]