Sortieren nach
1. Vereinbaren die Parteien im Rahmen eines Vergleiches, daß das Gericht gemäß § 91a ZPO über die Kosten entscheiden solle, und verzichten sie darüberhinaus auf die Begründung des Kostenbeschlusses, so liegt darin gleichzeitig eine stillschweigende Vereinbarung eines Rechtsmittelverzichts.
Vergleiche zu diesem Problem auch Baumbach/Lauterbach, § 514, Randnummer 2f. MDR 1989, 919 [...]