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BGH (IVb ZR 99/87) | Datum: 05.10.1988
»... Für den Mann beginnt die einjährige Anfechtungsfrist mit dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Umstände, die gegen die Vaterschaft sprechen, bekannt geworden sind (§ 1600 h Abs. 2 Satz 1 BGB ), jedoch nicht vor der Geburt [...]