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OLG Hamm (4 UF 329/88) | Datum: 15.12.1988
»Für das Bestehen eines Taschengeldanspruchs der [Schuldnerin, Ehefrau] gegen den Bekl. [Drittschuldner, Ehemann] ist die Kl. [Gläubigerin] in vollem Umfang darlegungs- und beweispflichtig. Aus der zugrunde zu legenden [...]