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Hatten Ehegatten mit einem Kind im Grundschulalter während des Zusammenlebens geplant, daß der Ehemann, der bereits über eine Berufsausbildung verfügt (hier: Bankkaufmann) nach Abschluß seines Fachhochschulstudiums (hier: Betriebswirtschaft) ein Universitätsstudium beginnen soll (hier: Rechtswissenschaft), kann sich der Ehemann auf diese Planung nicht mehr berufen, wenn es vor Aufnahme des Universitätsstudiums zur Trennung gekommen ist.
FamRZ 1989, 279 LSK-FamR/Hülsmann, § 1361 BGB LS 56 NJW-RR 1989, 75 [...]