Ihre Suche einschränken
Rechtsgebiet
Rechtsgebiet
Monat
Fundstelle
Aktuelle Suchergebnisse 1 -
1
von 1
.
Sortieren nach
Schließt ein Ehegatte für die gemeinsame Wohnung einen Energielieferungsvertrag, so haftet der andere Ehegatte hieraus gem. § 1357. Eine spätere Trennung beseitigt diese Wirkung nicht, zumindest dann nicht, wenn sie dem Vertragspartner nicht angezeigt wird.
AG Beckum (11 C 336/87) | Datum: 30.07.1987
Aktuelle Suchergebnisse 1 -
1
von 1
.