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A. Auch die Erteilung der Genehmigung gem. § 1587o Abs. 2 Satz 3 BGB kann nicht nur durch gesonderten Beschluß, sondern auch im Verbundurteil oder in einer sonstigen Entscheidung über den VA ergehen. Nicht ausreichend ist die bloße Mitwirkung des Gerichts bei der Herbeiführung einer derartigen Vereinbarung. B. Verweisung in den schuldrechtlichen VA bei ungeklärten Fehlzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung: ja
FamRZ 1987, 494 LSK-FamR/Runge, § 1587o BGB LS 27 LSK-FamR/Runge, § 1587o BGB LS 39.8 [...]
1. Das Unterbleiben der Adoption durch die Pflegeeltern kann für ein Pflegekind im Einzelfall unverhältnismäßig nachteilig sein, selbst wenn es in einer guten Pflegefamilie lebt, ohne daß die konkrete Gefahr einer Herausnahme besteht. 2. Durch eine Adoption werden engere Beziehungen zwischen Adoptiveltern und Kind begründet, als sie bei Aufrechterhaltung eines dauernden Pflegeverhältnisses bestehen. Es ist für ein Kind vorteilhaft, rechtliche Klarheit und Sicherheit in seinen Beziehungen zu den bisherigen Pflegeeltern zu erlangen.
Vgl. BayObLG, Beschluß vom 30.1.1990, Az. BReg. 1 a Z 79/89, FamRZ 1990, 799 FamRZ 1986, 1042 [...]