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BayObLG (BReg 3 Z 79/86) | Datum: 06.11.1986
Das VormGer. hatte eine Gebrechlichkeitspflegschaft gem. § 1910 Abs. 2 BGB mit den Wirkungskreisen Aufenthaltsbestimmung, Zuführung zur ärztlichen Behandlung und Vermögensverwaltung angeordnet. Als Pfleger wurde der [...]