Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
BGH (IVb ZR 49/85) | Datum: 07.05.1986
»... Der Senat hat es.. für den Eintritt der verschärften Haftung gemäß § 818 Abs. 4 BGB nicht genügen lassen, daß zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger in einer beliebigen Prozeßform darüber gestritten [...]