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OLG Köln (25 UF 173/85) | Datum: 11.04.1986
Allerdings dann nicht, wenn keiner unvorhersehbaren Verschlechterung entgegengewirkt werden soll, sondern nur der bisherige, gute Gesundheitszustand erhalten werden soll: so AG Stuttgart-Bad Cannstatt, DAV 1984, 487. [...]