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BGH (VIII ZR 5/84) | Datum: 27.03.1985
'... Die Vertragsfreiheit (§ 305 BGB ) gestattet eine Vereinbarung zwischen mehreren Gläubigern und Schuldnerm, daß die wechselseitigen Forderungen durch Verechnung getilgt werden sollen. Die Voraussetzung der [...]