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OLG Hamm (15 W 197/84) | Datum: 31.05.1985
Der Senat kommt zu dem Ergebnis, daß der Notar im Falle der Errichtung einer Urkunde über die Anerkennung der nichtehelichen Vaterschaft, deren Inhalt nach dem Willen des Anerkennenden geheim bleiben soll, gleichwohl [...]