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OLG Düsseldorf (5 UF 42/85) | Datum: 21.08.1985
»... Der volle Bedarf nach den ehel. Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB ) bestimmt sich [im Streitfall] nur nach dem Einkommen des Bekl., da nur dieser während der Ehe dauernd erwerbstätig war. ... Auf den Bedarf ist das [...]