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Übernimmt ein Ehegatte nach seiner Scheidung das ursprünglich im Eigentum beider Ehegatten stehende Hausgrundstück zum Alleineigentum, dienen die damit verbundenen Verbindlichkeiten allein der Vermögensbildung des übernehmenden Ehegatten. Sie dürfen sich insbesondere nicht nachteilig auf den Unterhaltsanspruch eines ehelichen Kindes auswirken.
Vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 1984, 1105. FamRZ 1985, 1141 LSK-FamR/Hannemann, § 1603 BGB LS 84 [...]