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BGH (IVb ZR 37/84) | Datum: 10.07.1985
(c) »... Der Anspruch auf PKV [Prozeßkostenvorschuß] ist unterhaltsrechtlicher Natur. Die gemäß § 1360 Abs. 4 BGB vorgeschossenen Mittel können daher grundsätzlich nicht zurückgefordert werden. Nur ausnahmsweise kommt [...]