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OLG Hamm (6 WF 201/84) | Datum: 13.04.1984
Das FamGer. hatte dem AntrG. bei Erlaß des Scheidungsurteils durch einstw. Anordnung aufgegeben, ab 1. 1. 1983 an die AntrSt. eine monatliche Unterhaltsrente von 1750 DM zu zahlen. Am 10. 2. 1984 verurteilte das [...]