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Im Falle einer Unterhaltsbedürftigkeit infolge eigenen sittlichen Verschuldens kommt eine vollständige Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nur dann in Frage, wenn die Zubilligung eines der Höhe nach beschränkten Billigkeitsunterhalts ein untragbares Ergebnis wäre.
DRsp I(167)316c FamRZ 1984, 610 LSK-FamR/Hannemann, § 1611 BGB LS 6 [...]
Das Wirtschaftsgeld geht nicht in das Vermögen der Ehefrau über, es wird ihr lediglich zur treuhänderischen Verwaltung im Interesse der gesamten Familie zur Verfügung gestellt. Sie darf es nur bestimmungsgemäß verwenden und deshalb nicht etwa davon übertriebene Geschenke an Dritte machen oder Kapital ansammeln. Abzurechnen ist gegebenenfalls dann, wenn über die Angemessenheit des Wirtschaftsgeldes Streit entsteht, wobei eine übertriebene Kontrolle ehewidrig wäre.
FamRZ 1984, 583 LSK-FamR/Fischer, §§ 1360, 1360a BGB LS 10 [...]