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BayObLG (BReg 1 Z 64/84) | Datum: 24.08.1984
Die Ehegatten hatten bei der Eheschließung den Geburtsnamen des Mannes (Sch.) zum Ehenamen bestimmt. Nach Scheidung der Ehe stellte die Frau mit Wirkung vom 20. 4. 1982 durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten [...]