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A. Die Ersetzung kann unter Auflagen erteilt und von Bedingungen abhängig gemacht werden. B. Soll das Vormundschaftsgericht die Zustimmung eines Ehegatten zu einem Rechtsgeschäft ersetzen, so muß das Rechtsgeschäft zwar nicht bereits formgültig abgeschlossen, es müssen aber alle Punkte festgelegt sein, die wichtig sind für die Beurteilung der Frage, ob das Geschäft den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht.
LSK-FamR/Hülsmann, § 1365 BGB LS 29 LSK-FamR/Hülsmann, § 1365 BGB LS 30 OLGZ 1984, 296 [...]