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BayObLG (BReg 1 Z 90/83) | Datum: 17.05.1984
Wiedergabe ausnahmsweise nur in Kurzfassung. Ein aus den Familiennamen des Vaters und der Mutter zusammengesetzter Doppelname für ein nichteheliches Kind ist nach bürgerlichem Recht nicht zulässig. Gegen die durch das [...]