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BGH (IVb ZR 68/82) | Datum: 21.03.1984
Das Gesetz hat den Begriff der »Krankheit oder anderer Gebrechen oder Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte« wie auch sonst im BGB (vgl. § 616 Abs. 2 , 3 BGB ) nicht bestimmt. Der Begriff wird insbesondere [...]