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BGH (IVb ZR 54/82) | Datum: 08.02.1984
Die Parteien, die um nachehelichen Unterhalt streiten, haben im Jahre 1962 geheiratet. Aus der Ehe ist eine am 18. Juni 1964 geborene Tochter und ein am 23. Dezember 1965 geborener Sohn hervorgegangen. Im Herbst 1974 [...]