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BayObLG (BReg 1 Z 3/84) | Datum: 21.03.1984
Wiedergabe ausnahmsweise nur in Kurzfassung. Führen die Eltern eines ehelichen Kindes ausnahmsweise - entgegen § 1355 Abs. 1 BGB - keinen Ehenamen sondern unterschiedliche Familiennamen (hier: im Falle einer in der [...]