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BGH (IVb ZB 830/81) | Datum: 07.11.1984
Das OLG Stuttgart ist der Auffassung, daß im Falle der Geltendmachung von Rechten eines Dritten gegen den Gebrechlichen, an der der Dritte ohne die Einrichtung einer Pflegschaft wegen (partieller) Geschäftsunfähigkeit [...]