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In einem Rechtsstreit über die Ehelichkeitsanfechtung darf der Mutter die gesetzliche Vertretung des Kindes durch Bestellung eines Ergänzungspfleger nur dann teilweise entzogen werden, wenn im konkreten Fall Umstände festgestellt werden, aus welchen sich ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Mutter und Kind ergibt.
Siehe dazu auch OLG Bamberg, FamRZ 1992, 220 . FamRZ 1983, 831 MDR 1983, 841 [...]