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Die Zurückweisung des Aufhebungsantrags der Mutter ist gerechtfertigt, wenn die Mutter den Kindesvater nicht angeben kann, weil sie es von Anfang an bewußt unterlassen hat, sich in irgendeiner Weise Kenntnis von dessen Person zu verschaffen.
DRsp I(167)310f FamRZ 1984, 99 MDR 1984, 315 NJW 1984, 617 [...]