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OLG Nürnberg (5 W 3202/82) | Datum: 26.10.1982
Die von Rechtsanwalt W. im eigenen Namen (§ 9 Abs. 2 BRAGO ) in zulässiger Weise eingelegte Beschwerde ist begründet. Zwar trifft es zu, daß, wie vom Landgericht angenommen, verschiedene Streitgegenstände im Sinne des [...]