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BGH (3 StR 46/82) | Datum: 21.04.1982
Die im übrigen im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO unbegründete Revision führt zur Änderung des Schuldspruchs im ersten Fall der Verurteilung sowie zur Aufhebung des gesamten Strafausspruchs, weil die Strafkammer bei der [...]