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BGH (IVb ZR 331/81) | Datum: 08.12.1982
Im Rahmen des § 1577 Abs. 2 Satz 2 BGB trägt jede Partei die Beweislast für die für sie günstigen Behauptungen: Der Unterhaltsberechtigte für die, die eine Anrechnung ausschließen, der Unterhaltsverpflichtete für die, [...]