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A. Bewertungsstichtag für das Endvermögen ist bei Scheidung der Ehe nicht der Tag der Einreichung, sondern der Zustellung des Scheidungsantrags. B. Bewertungsstichtag für das Endvermögen ist bei Scheidung der Ehe nicht der Tag der Einreichung, sondern der Zustellung des Scheidungsantrags.
FamRZ 1982, 279 LSK-FamR/Hülsmann, § 1376 BGB LS 2 LSK-FamR/Hülsmann, § 1384 BGB LS 3 [...]