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BGH (IVb ZR 550/80) | Datum: 17.09.1980
Der Ausdruck »Notbedarf« bedeutet seinem Wortsinn nach nur, daß die Unterhaltsgläubigerin im Falle der Not Unterhaltsbedarf geltend machen kann. Dieser Fall liege, so die Entscheidung, nach heutigem Verständnis aber [...]