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Eine übermäßige Züchtigung des Kindes oder nur deren Duldung durch den anderen Elternteil rechtfertigen die Entziehung des Personensorgerechts; dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern strafrechtlich vom Vorwurf der Kindesmißhandlung freigesprochen wurden.
OLG Frankfurt/Main (20 W 113/80) | Datum: 09.05.1980
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