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BGH (IVb ZR 534/80) | Datum: 10.12.1980
B. Die ehelichen Lebensverhältnisse sind im wesentlichen von den wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere von den »Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten« (§ 1361 Abs. 1 BGB ) bestimmt. Es ist von einem [...]