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BGH (5 StR 158/80) | Datum: 15.04.1980
Die Rüge der Verletzung förmlichen Rechts ist nicht ordnungsgemäß erhoben (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO ) und daher unzulässig. Die sachlichen Angriffe auf die Schuldfeststellungen sind offensichtlich unbegründet. Dagegen [...]