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BVerwG (I B 70.77) | Datum: 09.06.1977
Die Beschwerde ist nicht begründet. Nach § 132 Abs. 2 VwGO kann die Revision nur zugelassen werden, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder das Urteil von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts [...]