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Der dem Vater aufgrund der Existenz eines nichtehelichen Kindes zustehende Steigerungsbetrag zum beamtenrechtlichen Ortszuschlag stellt keine Leistung für das Kind i.S. des § 4 Satz 1 Regelunterhaltsverordnung dar; das an die Mutter ausbezahlte Kindergeld ist folglich hälftig auf den Regelunterhalt anzurechnen.
Abl. Anmerkung Kemper, DAV 1978, 430 DAVorm 1978, 363 LSK-FamR/Hannemann, § 1615g BGB LS 7 [...]
A. Der Grundtatbestand des § 1565 Abs. 1 BGB findet vor Ablauf der Trennungszeit der Ehegatten von einem Jahr keine Anwendung, wenn nicht zugleich die Voraussetzungen des Abs. 2 vorliegen. Ob die Ehegatten getrennt leben, beurteilt sich nach § 1567 BGB. § 1567 Abs. 2 BGB ist, obwohl dort nur auf § 1566 Bezug genommen wird, auch im Fall des § 1565 Abs. 2 BGB anzuwenden. B. Eheleute leben nach § 1567 BGB getrennt, wenn bei berufsbedingter Trennung ein Ehegatte dem anderen erklärt, er wolle mit ihm nicht mehr zusammenleben.
FamRZ 1978, 190 LSK-FamR/Hülsmann, § 1565 BGB LS 19 LSK-FamR/Hülsmann, § 1567 BGB LS 14 [...]