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Bei einem Streit zwischen dem für ein minderjähriges Kind bestellten Vermögenspfleger und der allein personensorgeberechtigten Mutter über das Maß des aus den Vermögenseinkünften des Kindes zu entrichtenden Unterhalts hat das Vormundschaftsgericht bei seiner Entscheidung die Grundsätze zu beachten, die sich für die Verwaltung des Kindesvermögens durch die Eltern aus § 1649 Abs. 1 BGB ergeben.
BayObLGZ 1975, 29 DRsp I(167)219c FamRZ 1975, 219 Rpfleger 1975, 129 [...]