Sortieren nach
Wertangaben - Der nach § 1379 Abs. 1 BGB zur Auskunftserteilung über sein Vermögen wegen eines Zugewinnausgleichsanspruchs verpflichtete Ehegatte hat seine Angaben so bestimmt zu machen, daß der andere Ehegatte die Vermögenswerte selbst in etwa ermitteln kann.
FamRZ 1975, 514 LSK-FamR/Hülsmann, § 1379 BGB LS 19 NJW 1975, 1568 [...]