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BGH (3 StR 196/74) | Datum: 28.08.1974
Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung läßt - auf der Grundlage des bisherigen Rechts - keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten erkennen. Jedoch führen die nach dein Erlaß des [...]