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Macht ein nichteheliches Kind einen Unterhaltsanspruch in Höhe des pauschalierten Regelunterhalts geltend, dann muß es darlegen, daß es keine anrechenbaren anderweitigen Leistungen erhält, die zu einer Minderung der Pauschalsätze führen würden.
LG Kiel (3 T 416/72) | Datum: 25.01.1973
Anmerkung Brüggemann, DAV 1973, 210 DAVorm 1973, 210 LSK-FamR/Hannemann, § 1615g BGB LS 13 [...]
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