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BVerfG (1 BvR 394/67) | Datum: 24.07.1968
I. 1. § 45 der Konkursordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Mai 1898 (RGBl. S. 369, 612) lautete: Die Ehefrau des Gemeinschuldners kann Gegenstände, welche sie während der Ehe erworben hat, nur in Anspruch [...]