Sortieren nach
A. Bei der Frage, ob ein Ehegatte die nach § 1365 Abs. 1 BGB notwendige Genehmigung ohne ausreichenden Grund verweigert, ist im Ersetzungsverfahren auf den Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung abzustellen. B. Die Abänderung oder Zurücknahme einer wirksam gewordenen vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung ist unzulässig.
FamRZ 1968, 315 LSK-FamR/Hülsmann, § 1365 BGB LS 26 LSK-FamR/Hülsmann, § 1369 BGB LS 13 [...]