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BGH (IV ZR 46/63) | Datum: 12.02.1964
Hinweis zu A Besonders in Kindschaftssachen ist bei der Annahme einer unzulässigen Ausforschung größte Zurückhaltung geboten, weil die beweiserhebliche Tatsache des Mehrverkehrs in aller Regel nur der Mutter bekannt [...]