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BVerfG (1 BvL 4/63) | Datum: 11.03.1964
I. 1. § 1708 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches lautete früher: 'Der Vater des unehelichen Kindes ist verpflichtet, dem Kinde bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahrs den der Lebensstellung der Mutter [...]