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BGH (5 StR 240/64) | Datum: 25.08.1964
Der Angeklagte ist vom Schöffengericht in L. am 11. Januar 1962 wegen vorsätzlicher Unterhaltspflichtverletzung gegenüber seinem unehelichen Kinde O.H. zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden. Hiergegen hat der [...]