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BGH (IV ZR 88/59) | Datum: 11.11.1959
Die Schutzvorschriften des § 850 b Abs. 1 Nr. 2 ZPO , das Pfändungsprivileg des § 850 d ZPO und die konkursrechtliche Behandlung nach § 3 Abs. 2 KO finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn der [...]