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BGH (3 StR 294/53) | Datum: 27.08.1953
Der Angeklagte ist wegen eines gemeinschaftlich verübten Verbrechens der versuchten Notzucht zu Jugendgefängnis von unbestimmter Dauer, mindestens einem Jahr, verurteilt worden. Seine auf Verletzung des Verfahrens- und [...]